Pressemitteilung vom 07.06.

Schwere Vorwürfe gegen Richter Schamber im Prozess wegen der Besetzung des Basteiplatz 3

Dresden, 07.06.2021.  Am 28.05. und 07.06. wurde vor dem Amtsgericht Dresden die Vorwürfe Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung in Höhe von 21.000€ im Rahmen der Hausbesetzung am Basteiplatz 3 gegen drei von 12 Tatverdächtigen verhandelt. Weitere Prozesstage sind am 14.06. und eventuell dem 17.06. jeweils ab 09:00 Uhr im Amtsgericht Dresden angesetzt. Nach einigen Beschwerden am ersten Prozesstag über die Vorgehensweise des Gerichts erhebt die „Antirepressionsgruppe Wir Besetzen Dresden“ nun schwere Vorwürfe gegen den vorsitzenden Richter Schamber.  Dieser verhindert durch seine Voreingenommenheit und widersprüchliche Prozessführung ein faires Verfahren. Zur Begleitung der beiden Prozesstage am 28.06. und 07.06.2021 hatte es eine Kundgebung vor dem Amtsgericht unter dem Motto „Eigentum abschaffen, Besetzungen sind kein Verbrechen“ gegeben. Auch dort wurde das Vorgehen im Prozess scharf kritisiert.
 
Die Hausbesetzung im August 2019 fand im Rahmen der #hotsummerdd-Kampagne statt, in deren Verlauf verschiedene Häuser in Dresden, wie beispielsweise das Putzi auf der Königsbrücker Straße, (schein-)besetzt wurden. Auch die Besetzung der Villa am Basteiplatz 3 sollte auf die ungerechte Verteilung von Eigentum sowie die ungerechten Wohnverhältnisse in Dresden aufmerksam machen, wie die Gruppe „Wir besetzen Dresden“ (WBD) auf ihrer Homepage mitteilte. „Durch die Profitlogik werden viele Bewohner:innen der Stadt in ihrem Recht auf Wohnen und ein würdiges Leben ignoriert. Sowieso schon marginalisierte Menschen werden durch Gentrifizierung an den Stadtrand gedrängt. Die Villa am Basteiplatz hätte mit der Besetzung ein Raum werden können, an dem Menschen nach ihren Bedürfnissen gelebt hätten, ohne die Befürchtung die nächste Miete nicht zahlen zu können. Außerdem wären weitere Projekte wie ein Alternatives Jugendzentrum oder ein Gemeinschaftsgarten verwirklicht worden“, stellt Kim Schmidt, Pressesprecherin der „Antirepressionsgruppe WBD“, klar.
 
Die drei Angeklagten sind die erste Prozessgruppe von insgesamt 12 Tatverdächtigen. Das besondere an dieser Prozessgruppe ist, dass sich zwei der drei Personen selbst verteidigen. „Insbesondere diese beide Personen werden vom Richter benachteiligt. Aber auch der Verteidiger der dritten Person wird nicht wie die Staatsanwaltschaft oder der Anwalt des Adhäsionskläger behandelt. Allen Menschen steht ein faires Verfahren zu. Das sehen wir hier nicht mehr gegeben“, sagt Kim Schmidt. 
 
Schon am 28.05. wollte der Richter den Antrag zurückstellen, dass ein hochschwangerer Angeklagter eine Woche vor dem Entbindungstermin nicht am Prozess teilnehmen muss. „Erst durch das vehemente Einfordern durch den Anwalt des Mannes, wurde dem Antrag 1,5 Stunden nach Prozessbeginn stattgegeben. Alle nötigen Unterlagen hatten aber schon vor Prozessbeginn vorgelegen und der Antrag hätte in wenigen Minuten abgehandelt werden können“, erklärt Kim Schmidt. „Damit hat Richter Schamber diese Person und das ungeborene Kind einem unnötigen Gesundheitsrisiko ausgesetzt.“  
 
Auch am 07.06. sind zunächst alle Anträge der (selbst-)verteidigenden Personen zurückgestellt worden. Als sie dann von Richter Schamber 6 Stunden später aufgerufen wurden, mahnte er die Anträge zum frühstmöglichen Zeitpunkt zu stellen und sich nun kurz zu fassen. „Diese Widersprüchlichkeit in der Prozessführung und Aussagen der Richters haben lediglich den Zweck die selbstverteidigende Personen zu verunsichern. Dies verdeutlicht sich durch seine Nachfragen zu den Anträgen, die er in der Art den ausgebildeten Jurist:innen nicht stellt“, sagt Kim Schmidt. Nach dem Fair-Trial-Prinzip müssen Richter:innen Prozesse mit einer Unparteilichkeit führen. „Eine Unparteilichkeit können wir in der Prozessführung von Richter Schamber nicht erkennen“, stellt Kim Schmidt klar.
 
Doch das sind nicht die einzigen Vorwürfe die die „Antirepressionsgruppe WBD“ gegen den Richter anführt: „Ärgerlich sind zu dem die häufigen kurzen Pausen, die der Richter einberuft und dann maßlos überzieht, während alle anderen Parteien im Gerichtssaal warten. Gleichzeitig rügt er kurzes Zuspätkommen der verteidigenden Personen, nicht jedoch der Staatsanwaltschaft. Zudem legt er mit überzogenen Vergleichen eine Polemik zur Schau, mit denen er die selbstverteidigenden Personen lächerlich machen will. So wurde die Einlassung, die zu Beginn durch die Angeklagten verlesen wurde ständig durch den Richter unterbrochen und mit einem Filibuster verglichen. Ankündigungen der selbstverteidigenden Person kurz einen Schluck zu trinken,  wurden mit „Wir sind hier doch nicht in der Kneipe“ kommentiert“, zählt Kim Schmidt auf. „Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Punkte, mit denen Richter Schamber einen faire Prozessführung verhindert. Auch wenn wir dem bisher gelaufen Prozess kritisch gegenüberstehen, sind wir gespannt, wie sich dies in den kommenden Prozesstagen entwickeln wird.“
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